Was regelt Art. 50 der KI-Verordnung?
Art. 50 der KI-Verordnung enthält die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Er verteilt sie auf zwei Rollen. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt (Art. 3 Nr. 3). Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt (Art. 3 Nr. 4). Ein Mittelständler, der ChatGPT, Copilot oder einen Bildgenerator einsetzt, ist Betreiber.
- Abs. 1, Anbieter: KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass die Menschen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist.
- Abs. 2, Anbieter: KI-erzeugte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen maschinenlesbar markiert sein.
- Abs. 3, Betreiber: Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, muss die Betroffenen informieren.
- Abs. 4, Betreiber: Wer Deepfakes verbreitet oder KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt sind.
Für die meisten Unternehmen ist Abs. 4 der entscheidende. Die Kennzeichnungspflicht ist damit enger, als viele annehmen. Wie sie in eure Regeln passt, zeigt unsere Leitseite zur KI-Richtlinie im Unternehmen.
Ab wann gilt die Pflicht, und was hat die Verordnung (EU) 2026/1744 geändert?
Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026. Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, hat daran nur eine Stelle geändert: Anbieter von KI-Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, haben für die maschinenlesbare Markierung nach Abs. 2 bis zum 2. Dezember 2026 Zeit (Art. 111 Abs. 4). Die Pflichten nach Abs. 1 und Abs. 4 wurden laut IHK Lüneburg-Wolfsburg nicht verschoben. Für dich als Betreiber gilt die Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten Texten also schon jetzt.
Zwei Hilfen der EU-Kommission sind inzwischen veröffentlicht: der freiwillige Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte vom 10. Juni 2026, der unter anderem auf ein EU-Symbol verweist, und Leitlinien zu den Transparenzpflichten vom 20. Juli 2026. Beide sind nicht rechtsverbindlich, prägen aber die Auslegung.
Wann ist ein KI-Bild ein Deepfake?
Ein Deepfake ist nach Art. 3 Nr. 60 ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlich als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde. Das ist weiter, als das Wort vermuten lässt. Nach dem Entwurf der Leitlinien vom Mai 2026, wie die Kanzlei Greenberg Traurig ihn zusammenfasst, kommt es darauf an, ob ein Inhalt echt wirkt, nicht auf eine Täuschungsabsicht. Auch eine realistische, frei erfundene Person kann ein Deepfake sein. Offensichtlich unrealistische Inhalte, etwa Drachen oder autofahrende Elefanten, fallen heraus. Für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke genügt ein Hinweis, der das Werk nicht beeinträchtigt.
Wann muss ein KI-Text gekennzeichnet werden?
Nur in einem engen Fall: wenn ein KI-erzeugter Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Pflicht entfällt, wenn der Text menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Nach dem Leitlinien-Entwurf reicht ein oberflächlicher Blick oder eine Rechtschreibkorrektur dafür nicht. Interne Dokumente und private Nachrichten gelten nicht als veröffentlicht.
Für einen Fachartikel auf eurer Website, den eine Person bei euch inhaltlich prüft und verantwortet, brauchst du also keinen Hinweis. Ein automatisch erzeugter Newsfeed ohne menschliche Prüfung ist dagegen ein Kandidat. Unabhängig von der Kennzeichnung bleibt die Frage, wem solche Texte gehören. Sie beantwortet der Artikel Wem gehören KI-generierte Texte und Bilder?
Was gilt für den Chatbot auf deiner Website?
Die Pflicht aus Abs. 1 trifft den Anbieter. Kaufst du einen fertigen Chatbot ein, prüfe, ob er sich als KI zu erkennen gibt. Baust du ihn selbst und bietest ihn unter eigenem Namen an, kannst du selbst Anbieter sein. Nach dem Leitlinien-Entwurf genügen ein Hinweis in den AGB, ein Wasserzeichen allein oder eine vage Bezeichnung wie „Assistent“ nicht. Welche Regeln ein Chatbot vor dem Start braucht, beschreibt der Artikel KI im Kundenservice: Was funktioniert im Mittelstand? Mehr zu Systemen, die eigenständig handeln, steht im Artikel Was sind KI-Agenten, und was bedeuten sie für Geschäftsführer?
Die Kennzeichnungs-Ampel für den Mittelstand
Für den Alltag empfehlen wir diese Ampel. Sie ordnet typische Inhalte eines mittelständischen Unternehmens ein:
- Grün, kein Hinweis nötig: interne Entwürfe und Protokolle, E-Mails und Angebote an einzelne Kunden, Website-Texte und Fachartikel, die ein Mensch inhaltlich prüft und verantwortet, erkennbar gezeichnete oder fantastische Illustrationen.
- Gelb, im Einzelfall prüfen: KI-bearbeitete Produktfotos, KI-erzeugte Hintergründe hinter echten Produkten, Pressemitteilungen zu Themen wie Gesundheit oder Umwelt, bei denen die redaktionelle Prüfung unklar ist.
- Rot, immer kennzeichnen: fotorealistische Personen, Orte oder Ereignisse, die es so nicht gibt, KI-Stimmen in Werbe- und Erklärvideos, die wie echte Menschen klingen, jede Darstellung echter Personen, etwa von Beschäftigten oder Kunden, in Situationen, die nie stattgefunden haben.
Für Rot gilt zusätzlich unsere Position: Wir raten davon ab, echte Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung mit KI darzustellen, auch mit Kennzeichnung. Das ist neben der KI-Verordnung eine Frage von Persönlichkeitsrecht und Vertrauen.
Wie kennzeichnest du richtig?
Art. 50 Abs. 5 verlangt, dass der Hinweis klar und eindeutig spätestens bei der ersten Interaktion oder Konfrontation erfolgt und barrierefrei ist. Ein Hinweis im Impressum reicht also nicht. Diese Formulierungen kannst du direkt verwenden:
- Unter einem Bild: „Dieses Bild wurde mit KI erzeugt.“
- Bei einem bearbeiteten Foto: „Dieses Foto wurde mit KI verändert.“
- Am Anfang eines Videos oder Audios: „Die Stimme in diesem Video ist KI-generiert.“
- Bei einem ungeprüften Text: „Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht redaktionell geprüft.“
Kennzeichnungen der Plattformen, etwa in sozialen Netzwerken, ergänzen deine Pflicht, ersetzen sie aber nach dem Leitlinien-Entwurf nicht.
Was droht bei Verstößen?
Art. 99 Abs. 4 sieht für Verstöße gegen Art. 50 Geldbußen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Betrag. Den Gesamtüberblick gibt der Artikel Welche Pflichten hat ein Mittelständler nach der KI-Verordnung?
Wann passt dieser Rat nicht?
Die Ampel ist für Unternehmen gedacht, die KI-Werkzeuge nutzen. Bietest du selbst KI-Systeme an, die Inhalte erzeugen, oder baust du solche Funktionen in eigene Produkte ein, kommen die Anbieterpflichten aus Abs. 1 und 2 hinzu, einschließlich technischer Markierung. Auch Medienhäuser, Verlage und politische Werbung unterliegen zusätzlichen Regeln. Und die Ampel ersetzt keine Prüfung, ob ein Inhalt sachlich stimmt. Dafür gilt Wie prüfe ich KI-Ergebnisse auf Fehler und Halluzinationen?
Wie geht es weiter?
Halte die Ampel und die Formulierungen in deiner KI-Richtlinie fest, damit Marketing, Vertrieb und Agenturen nach denselben Regeln arbeiten. Wie du das mit deinem Führungskreis aufsetzt, zeigt ein KI-Workshop für Geschäftsführung und Führungskreis. Wenn du eure Inhalte einmal mit einem Gegenüber durchgehen willst, buch dir ein kostenloses Erstgespräch (15 Minuten).
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Lass Fragen zur Auslegung im Einzelfall von deiner Rechtsberatung prüfen.